Schuldner, die den Weg der Privatinsolvenz gehen, befinden sich in der sogenannten Wohlverhaltensperiode. In dieser Zeit soll alles dafür getan werden, dass die Schulden abgebaut werden. Neue Schulden zu machen, ist in dieser Zeit nicht vorgesehen. Somit können Schuldner direkt ausschließen, dass ein Kredit bei einer Bank aufgenommen werden kann.
Was bedeutet die Privatinsolvenz?
Mit der Privatinsolvenz sind in den nächsten Jahren die finanziellen Mittel der Schuldner auf die Pfändungsfreigrenze beschränkt. Mit dem Geld, was darunter liegt, kann jeder Schuldner machen, was er möchte. Alles Einkommen oberhalb der Grenze muss zur Schuldentilgung aufgebracht werden. Somit verfügt jemand, der sich in der Privatinsolvenz befindet, über keine gute Bonität. Banken und auch Kreditvermittler werden eine Kreditanfrage aus diesem Grund direkt ablehnen. Dazu kommen noch die negativen Vermerke in der Schufa, die eine Kreditaufnahme auf normalem Weg schier unmöglich machen werden.
Mit dem Privatkredit liquide werden
Da es nicht verboten ist, in der Privatinsolvenz einen neuen Kredit aufzunehmen und die Restschuldbefreiung nicht gefährdet ist, kann ein neuer Kredit aufgenommen werden. Beachtet werden muss dabei aber, dass neue Kredite, die nach der Eröffnung der Insolvenz aufgenommen werden, nicht in die Insolvenzmasse fallen. Kreditnehmer müssen diese also vollständig bedienen!
Da die Möglichkeiten zum Kredit in der Privatinsolvenz stark eingeschränkt sind, sollte jeder, der sich in der Situation befindet, in der ein Kredit aufgenommen werden muss, sein Glück bei einem privaten Geldgeber versuchen. Empfehlenswert sind Freunde und Bekannte, die hier aus der finanziellen Lage helfen können. In diesem Fall kann meist auf die Zinsen verzichtet werden, sodass keine weiteren finanziellen Belastungen entstehen.
Es kann aber auch ein fremder privater Geldgeber zum Kredit verhelfen. Nicht jeder, der sein Geld verleiht, ist bei einer Privatinsolvenz abgeneigt. Da Investor und Kreditbedürftiger über die Sicherheiten selbst verhandeln können, muss die Insolvenz nicht im Wege stehen.