Wollen Selbstständige einen Kredit aufnehmen, so werden die Banken besonders gut die Bonität überprüfen. Alle Angestellten erhalten sicherlich problemloser einen Kredit.
Grund dafür ist das Einkommen, welches die meisten Kreditinstitute auch dann, wenn es ausreichend hoch ist, nicht als so hoch einstufen. Da Selbstständige zum einen für ihre Sozialversicherungen selbst aufkommen müssen, ziehen die Banken hier schon einmal einen Teil des Einkommens für diese Ausgaben ab. Dann kommt noch erschwerend hinzu, dass die Selbstständigen einen bestimmten Betrag als Rücklage aufbauen sollten.
In wirtschaftlich schlechten Zeiten kann keine staatliche Hilfe, Arbeitslosengeld, erhalten werden. Dieses führt bei den Kreditinstituten dazu, dass sie auch bei höheren Einnahmen der Selbstständigen, als bei einem Angestellten, eher einen Kredit ablehnen würden.
Bei den Prüfungen fordern die Kreditinstitute von jedem Angestellten die Gehaltsnachweise. Bei einem Selbstständigen fallen diese weg, dafür fordert die Bank dann die Steuererklärungen ein, aus denen der Gewinn hervorgeht. Angestellte müssen Einnahmen der letzten drei Monate nachweisen, bei Selbstständigen erhöht sich der Zeitraum auf bis zu zwei Jahre. Wer den Banken diese Nachweise nicht liefern kann, der wird durch die Banken eine Kreditabsage erhalten.
Kredite für Selbstständige unter 2 Jahren werden nur recht selten vergeben. Banken ordnen den Stand derer so ein, als wenn sie in der Probezeit bei einem Angestellten wären. Erst nach dem Ablauf von zwei Jahren kann eine Selbstständigkeit als gesichert eingestuft werden. Das Risiko ist so geringer und die Banken vergeben dann die Kredite.
Möglichkeiten der Kreditvergabe
Selbstständige unter 2 Jahren, die einen Kredit aufnehmen möchten, bleiben nicht viele Möglichkeiten dafür. Eine Idee ist es, einen Kredit mit einem Bürgen abzusichern. Der Bürge haftet mit seinen Einnahmen dafür, dass der Kreditnehmer den Kredit ordnungsgemäß an die Bank zurückzahlt. Wenn es zu einem Zahlungsausfall kommt, so wird die Bank den Bürgen dafür haftbar machen können. Auch dieser wird zur Zahlung der restlichen Kreditsumme aufgefordert.
Bei einem Kredit mit einem Bürgen, den ein Selbstständiger beantragt, sollte dieser idealerweise in einem angestellten Beschäftigungsverhältnis stehen. So ist das Risiko geringer. Die Einkommenshöhe ist auch sehr entscheidend für die Banken, ebenso die Schufaauskunft. Wenn der Bürge alle Anforderungen erfüllt, dann können auch Selbstständige unter 2 Jahren einen Kredit erhalten.